Nicht zu selten kommt es vor, dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes
angeboten wird. Häufig ist dies im Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Dann kann der Arbeitnehmer, sofern er von der Maßnahme betroffen ist, kontrollieren, ob die
Abfindungssumme als solche korrekt berechnet wurde.
Dies ist aber nur einer der denkbaren Fälle. Sehr häufig kommt es im laufenden Arbeitsverhältnis
vor, dass der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, um sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Die Umstände können dabei vielfältiger Art sein, angefangen von „fehlender“ Chemie bis hin zu
wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens. Dann ist es sehr wichtig Ruhe zu bewahren, nichts zu unterschreiben und zunächst die ganze Situation aus möglichst vielen Perspektiven zu
beleuchten. Hilfreich ist dann die Unterstützung durch einen fachlich versierten Anwalt, der gemeinsam mit dem Arbeitnehmer alle Optionen durchleuchten kann, damit der Arbeitnehmer die für ihn
bestmögliche Entscheidung treffen kann.