Betriebsräte


Das Betriebsverfassungsrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das nicht einfach zu bearbeiten ist und das sich selbst vielen Rechtsanwälten nicht in allen Details völlig erschließt. Dabei ist die rechtliche Komplexität nur ein Teilaspekt, weil hinter der Beratung von Mitbestimmungsgremien viel mehr steckt als reine Rechtsberatung.

So muss in Gremien zunächst auch immer erst eine interne Willensbildung erfolgen, die natürlich auch nicht immer einfach ist, insbesondere dann, wenn es um Maßnahmen geht, die mehr als einen Standort betreffen.

Dann spielen Themen wie Kommunikation, Entscheidungsfindung und Strategiebildung eine große und wichtige Rolle. Gremien sind dann ganzheitlich zu beraten, so dass neben der reinen Verhandlungstaktik auch die Kommunikationsstrategie ausgearbeitet sein muss um nur ein Feld zu nennen.

Hier hat Rechtsanwältin Rütz besonders viel Erfahrung aufgrund Ihrer praktischen Tätigkeit als Personalerin in einem Großkonzern und Ihrer Tätigkeit als Betriebsratsreferentin während der Fusion dreier Großbanken und der damit einhergehenden Neufindung des Betriebsrates.

Natürlich gibt es eine Vielzahl weiterer Themen, die nachfolgend, nicht abschließend, benannt werden. 

  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessensausgleichen, auch im Rahmen von Einigungsstellen
  • Arbeitsrechtliche Vertretung und Beratung von Personalräten und Betriebsräten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten
  • Unterstützung des Wahlvorstands bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen
  • Beratung, Schulung und anwaltliche Vertretung von Betriebsräten zu allen einschlägigen individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechtsthemen, insbesondere Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht
  • Beratung im Rahmen von kollektivrechtlicher Strategiebildung