Neben den arbeitsrechtlichen Fragen, die sich oftmals mit Problemen am Arbeitsplatz verbinden, sind es immer wieder auch die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechte, die viele Arbeitnehmer im Streitfall verunsichern.
Oftmals wird auf die Wahrnehmung der Rechte sogar verzichtet, weil die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber gescheut werden. An dieser Stelle möchten ich Ihnen ein paar Hinweise zum Thema Arbeitsrecht und Kosten geben. Genauere Hinweise zu den Kosten im Einzelfall erfahren Sie, wenn Sie mich mit Ihrem Fall vertraut machen.
Erstberatung,
Bis
zu EUR
190,00 zzgl. USt: Dieses
pauschale Honorar fällt an für den ersten Beratungsabschnitt. Er besteht regelmäßig aus einer ersten Erörterung der Sach- und Rechtslage in einem persönlichen Gespräch. Die Erstberatung dient der
Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts, der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Beratungsbedarfs.
Gesetzliche Vergütung/ individuelle
Gebührenvereinbarungen
Wünschen Sie eine umfangreichere Zusammenarbeit mit mir, dann rechne ich in aller Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsver gütungsgesetzes (RVG) ab.
Auch individuelle Gebührenvereinbarungen in unterschiedlichen Formen sind möglich. Wichtig sind hier immer der Gegenstandswert eines Verfahrens. Meine Mandanten erhalten noch vor der verbindlichen Beauftragung eine konkrete Einschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten bzw. des zu erwartenden Aufwands für einzelne Tätigkeiten. Für größtmögliche Transparenz sorgen meine monatlich erstellten Tätigkeitsnachweise, die eine genaue Dokumentation meiner Arbeit beinhaltet, so fern ich auf Basis einer Honorarvereinbarung mit festen Stundensätzen tätig werde.
Sie sind rechtsschutzversichert?
Schön! Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen, so dass eine Kostendeckungszusage meist möglich sein wird. Dabei brauchen Sie selbst mit dem Versicherer nicht in Kontakt zu treten, das erledigen ich für Sie.
Allerdings ist wichtig, dass Ihr konkreter Fall auch von den Versicherungsleistungen eingeschlossen wird. Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihren konkreten arbeitsrechtlichen Fall in Leistung tritt, klären ich gern gemeinsam mit Ihnen und mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung noch über gewerk- schaftlichen Rechtsschutz verfügen, kann für Gerichtsverfahren die staat- liche Prozesskostenhilfe in Frage kommen. Den Antrag darauf und die ge- naue Abwicklung einer möglichen Prozesskostenhilfe können wir ebenfalls gemeinsam beraten.
Wenn Sie den Prozess gewinnen...
... dann haben wir gemeinsam ganze Arbeit geleistet.
Herzlichen Glückwunsch! Als Besonderheit im Arbeitsrecht gilt aber, dass jede Prozesspartei ihre Anwaltskosten selbst trägt - auch dann, wenn sie gewinnt.
Das gilt auch für die außergerichtlichen Kosten. Ab der 2. Instanz gilt diese Regelung nicht mehr.
Über das genaue Verfahren informiere ich Sie schon in der Erstberatung.
Sie haben Fragen zu den Kosten und möchten diese vorab klären?
Kontaktieren Sie mich!