Als Unternehmer haben Sie eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben wahrzunehmen, damit Ihr Unternehmen möglichst erfolgreich am Markt agieren und langfristig erfolgreich bestehen kann. Zweifellos spielen arbeitsrechtliche Fragestellungen und personalrechtliche Themen eine wichtige Rolle. Nicht immer können diese Themen aber so besetzt werden, dass alles reibungslos verläuft.
In diesen Bereichen ist Frau Rechtsanwältin Rütz bereits in einigen Unternehmen tätig. Dabei geht es nicht ausschließlich um rein rechtliche Themen, wie die Überarbeitung eines Arbeitsvertrages sondern auch um die Beratung bei HR Themen wie z.B. die Durchführung der jährlichen Zielgespräche. Hier spielen natürlich arbeitsrechtliche Themen eine große Rolle, weil z.B. nur verhaltensbedingt aufgrund von Schlechtleistung gekündigt werden kann, wenn es hierzu auch eine dokumentierte Vergangenheit gibt. Diese fehlt aber häufig, weil Zielgespräche im Unternehmen nicht so implementiert sind, dass auch für alle erkennbar ist, welcher Nutzen dahinter steht. Häufig werden sie als notwendiges „Muss“ mitgemacht. Dies führt dazu, dass die Beurteilungen nicht immer den tatsächlichen Arbeitsleistungen entsprechen. Fehlt die tatsächliche Dokumentation der schlechten Leistung, wird gar eine gute Leistung bescheinigt, scheidet eine Kündigung wegen Schlechtleistung in den meisten Fällen direkt aus.
Es geht also darum den Führungskräften zu vermitteln, was hinter einem solchen Gespräch steht, wie es durchgeführt werden sollte und welche Auswirkungen es hat.. Hier genügt ein rein juristischer Rat, ohne Praxisbezug nicht. Aufgrund ihrer eigenen langjährigen praktischen Tätigkeiten im Bereich Personal und in vielen Projekten kann Sie hier zusammen mit Ihren Kooperationspartnern alle HR Themen kompetent besetzen und Sie als Unternehmer entlasten, wenn nicht alle Kompetenzen im Haus zur Verfügung stehen, oder wenn projektbezogen die eigenen Kapazitäten nicht ausreichend sind.
Nachfolgend sind einige Themen aufgeführt, die mit Frau Rechtsanwältin Rütz und deren Kooperationspartner umgesetzt werden können.
· Entwicklung individueller Strategien und Planungen für das Personalmanagement,
· Bearbeitung spezieller HR Themen, wie etwa die Entwicklung eines neuen Beurteilungssystems
· Überprüfung und Neueinführung von standardisierten Personalprozessen
· Etablierung von Mitarbeitergesprächen, z.B. als strukturiertes Jahresgespräch mit Zielbildung und die damit erforderlichen mitbestimmungsrelevanten Prozesse
· Personalplanung und Personalentwicklung mit Blick auf individuelle langfristige Geschäftsziele,
· Schulung unterschiedlicher Mitarbeitergruppen zu vereinbarten Themen rund um das Thema Arbeitsrecht und Personal
· Einen Experten als Sparringspartner in allen Personalfragen
· Operative Entlastung für die Personalabteilung z.B. bei der Gestaltung von Vertragsstrukturen oder Entgeltsystemen